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...der Kinderwunsch...



Sie wünschen sich ein Baby, aber bisher hat es noch nicht geklappt?

Sie sind bereit für ein Baby, aber Ihr Partner möchte noch keinen Nachwuchs haben?

Wann ist die beste Zeit, ein Kind zu bekommen?

Auf dieser Seite geht es um Fragen und Gedanken, die einen vor der Empfängnis beschäftigen. Auch Themen wie künstliche Befruchtung und Adoption finden hier Platz.

 

Die künstliche Befruchtung

Hierbei werden die 2 wichtigsten Verfahren näher erläutert:

1. Insemination

Das künstliche Einbringen von Spermien in die Gebärmutter umgeht Probleme mit dem Transport des Samens in die Gebärmutter. Wichtig dabei ist, dass zur Insemination nur der Samen des Ehemannes (homologe Insemination), nicht der von Spendern (heterologe Insemination) zugelassen.

Wenn im Ultraschall ein reifes Eibläschen kurz vor dem Eisprung erkennbar ist, wird die Samenflüssigkeit (Ejakulat) durch einen dünnen Kunststoffschlauch (Katheter) von der Scheide her direkt in die Gebärmutter hineingespritzt. Kurz zuvor muss der Mann seinen Samen entweder in ein keimfreies Glasröhrchen onanieren oder beim Geschlechtsverkehr das Ejakulat in einem Kondom sammeln.

Die Samenflüssigkeit sollte nicht länger als 30 Minuten ungenutzt bleiben (vor Verunreinigung schützen und auf Zimmertemperatur achten!). In besonderen Fällen kann auch aufgetautes Gefriersperma (Kryosperma) verwendet werden. Der Eingriff ist risikolos und schmerzfrei. Der Ehemann kann beim Eingriff dabei sein.

2. In-vitro-Fertilisation (IVF)

IVF bedeutet Befruchtung im Reagenzglas: Unter Ultraschallkontrolle werden der Frau bei einer Punktion bis zu drei Eizellen durch die Scheide entnommen und in einem Glasschälchen mit dem Samen zusammengebracht. Im Brutschrank werden sie, wenn es zur Befruchtung gekommen ist, noch solange aufbewahrt, bis sich die Eizelle mehrfach geteilt hat. Der winzige Organismus wird dann in die Gebärmutter gebracht und kann sich dort entwickeln.

 

Die Adoption

Eien Adoption hat immer zwei Seiten: eine Mutter (Eltern, Ehepaar), die ihr Kind zur Adoption freigeben will, und eine Person (ein Ehepaar), die ein Kind adoptieren will.

Auch wenn es zu Beginn etwas schwierig sein mag, kann eine Adoption die best möglichste Lösung für beide Seiten sein.

Wer ein Kind adoptieren will, muss unter anderem als Frau 28 Jahre und als Mann 30 Jahre alt sein. Der Altersunterschied zwischen dem Wahlkind und dem Annehmenden muss 18 Jahre sein. Diese Altersgrenzen können unterschritten werden, wenn z.B. das leibliche Kind des Ehepartners adoptiert werden soll. Man muss nicht verheiratet sein, um ein Kind adoptieren zu können. Ehepaare müssen aber gemeinsam adoptieren. Dass der Annehmende schon Kinder hat, steht der Adoption nicht entgegen, sofern der Lebensunterhalt der leiblichen Kinder nicht bedroht wird.

Zur Vermeidung von Scheinadoptionen wird eine Adoption von Erwachsenen nur bewilligt, wenn die Antragsteller nachweisen, dass bereits ein enges, der Beziehung zwischen leiblichen Eltern und Kindern entsprechendes Verhältnis vorliegt. Dies ist vor allem dann der Fall, wenn Wahlkind und Annehmender während fünf Jahren entweder in häuslicher Gemeinschaft gelebt oder einander in einer vergleichbar engen Gemeinschaft Beistand geleistet haben.

Die erste Anlaufstelle für die Vermittlung eines Adoptivkinds sind bei Inlands- und Auslandsadoptionen die Jugendämter in den Bezirken. Sie prüfen auch alle Eignungsvoraussetzungen von Adoptivelternwerber.

Bei Auslandsadoptionen ist darüber hinaus zu unterscheiden, ob ein Staat dem Haager Adoptionsübereinkommen beigetreten ist. Dabei gilt grundsätzlich:

Typ A: Die meisten internationalen Adoptionen (ins und aus dem Ausland) werden nach dem „Haager Übereinkommen“ abgewickelt. Die Adoption wird gemeinsam vom Heimat- und Aufnahmestaat durchgeführt. Welche Staaten dem Haager Übereinkommen beigetreten sind, ist auf dessen homepage näher erläutert.

Typ B: Wird eine Adoption in einem Staat abgewickelt, der nicht dem Haager Übereinkommen beigetreten ist, kommt die Adoption nach den Bestimmungen des Heimatlandes zustande und wird im Inland (Österreich) nicht förmlich anerkannt. Aber: Werden bei einer Behörde aufgrund der ausländischen Adoption Anträge gestellt (z.B. Verleihung der Staatsbürgerschaft, Familienbeihilfe,…), dann prüfen die österreichischen Behörden, ob die Adoption rechtswirksam zustande gekommen ist und kein Verstoß gegen die österreichische Rechtsordnung (z.B. Doppelehe, Kinderarbeit,…) vorliegt.

Ist der Adoptionsvertrag mit der Zustimmung des Gerichts abgeschlossen und das Kind im Haushalt aufgenommen, dann sind etliche Behördenwege zu erledigen. Zu den ersten Behördenwegen gehören:

  • Wohnsitzanmeldung (innerhalb von 2 Wochen)
  • Krankenversicherung (Meldung bei der Krankenkasse betreffend Mitversicherung)
  • Familienförderung (Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld,…) beantragen